Themenfeld: Ratenkredit/Privatkredit

  • Umschuldung

    Umschuldung bezeichnet die Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen, meist zinsgünstigeren Vertrag. Der neue Kredit begleicht die Restschuld des alten, und Sie zahlen fortan nur noch die neue Rate.

    Sinnvoll ist dieser Schritt vor allem, wenn die Marktzinsen seit dem Abschluss gesunken sind oder eine Zinsbindung endet. Auch mehrere laufende Kredite lassen sich so zu einem einzigen mit besseren Konditionen bündeln.

    Vor dem Wechsel lohnt eine genaue Rechnung. Für die vorzeitige Ablösung des alten Darlehens kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die den Zinsvorteil schmälert oder ganz aufzehrt.

  • Ratenkredit: Häufig gestellte Fragen zu Kosten, Sicherheiten und Rückzahlung

    Mit einem Ratenkredit leihen Sie sich Geld zu einem festen Zinssatz und zahlen es über eine vereinbarte Laufzeit in gleichbleibenden Monatsraten zurück. Wie viel Kredit Sie bekommen, hängt von Ihrer Bonität ab. Je nach Bank sind Summen bis 100.000 Euro möglich. Sinnvoll ist ein Ratenkredit vor allem für größere Anschaffungen, etwa ein Auto.

    Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Marktzins, Ihrer Bonität und den Sicherheiten, die Sie stellen. Weil jede Bank anders kalkuliert, lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen, die auf Ihre persönliche Lage gerechnet sind. Vergleichen sollten Sie dabei den effektiven Jahreszins, denn er enthält sämtliche Kosten bis hin zu Vermittlungsgebühren. Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr darf die Bank nur berechnen, wenn Sie diese ausdrücklich vereinbart haben. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).

    Laufzeit und Kosten hängen zusammen. Wer schnell zurückzahlt, trägt höhere Monatsraten. Eine lange Laufzeit senkt die Rate, verteuert den Kredit aber insgesamt, weil über mehr Monate Zinsen anfallen. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob Sie die Rate dauerhaft tragen können. Über alle Kosten und Vertragsbedingungen muss die Bank Sie vorab aufklären, auch über Kündigungs- und Rückzahlungsmöglichkeiten, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Ihren Anspruch auf einen Tilgungsplan.

    Als Sicherheit verlangen Banken häufig eine Gehaltsabtretung. Kommt es zu Zahlungsproblemen, kann die Bank damit den pfändbaren Anteil Ihres Gehalts unmittelbar beim Arbeitgeber einziehen. Finanzieren Sie ein Auto, ist meist eine Sicherungsübereignung vorgesehen: Das Fahrzeug gehört dann rechtlich der Bank, Sie nutzen es ohne Einschränkung, verkaufen dürfen Sie es aber erst nach vollständiger Tilgung.

    Ihre wichtigste Pflicht ist es, die Raten pünktlich zu zahlen. Für den Abschluss müssen Sie volljährig sein, in Deutschland wohnen und ein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Die Bank verlangt außerdem Angaben zu Einnahmen, Ausgaben und laufenden Verpflichtungen, Ihre Zustimmung zur SCHUFA-Auskunft, gegebenenfalls Sicherheiten und ein Referenzkonto, meist das Girokonto, auf das sie den Kreditbetrag auszahlt.

    Zu den Risiken: Fallen Ihre Einnahmen weg, etwa durch Arbeitslosigkeit, kann aus dem Kredit eine Überschuldung werden. Wenden Sie sich in diesem Fall früh an eine Schuldnerberatung. Zahlen Sie verspätet oder unvollständig, droht außerdem ein negativer SCHUFA-Eintrag, der spätere Kreditwünsche oder auch einen Mietvertrag erschweren kann.

    Zurückzahlen dürfen Sie den Kredit jederzeit, ganz oder in Teilen. Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, deren Höhe das Gesetz begrenzt: höchstens 1 Prozent der vorzeitig getilgten Summe, höchstens 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr und nie mehr als die Zinsen, die bis zum regulären Laufzeitende noch entstanden wären. Weil Kreditzinsen über Sparzinsen liegen, kann sich eine vorzeitige Ablösung oder eine Umschuldung rechnen. Lassen Sie sich dazu beraten.

    Abschließen können Sie einen Ratenkredit in der Bankfiliale, im Internet oder am Telefon. Auch Händler bieten bei Autos oder Haushaltsgeräten eigene Finanzierungen an, deren Konditionen Sie mit anderen Angeboten vergleichen sollten. Über die Institute wachen die BaFin und die Deutsche Bundesbank, über größere Banken zusätzlich die Europäische Zentralbank. Wer in Deutschland Kredite vergeben will, braucht eine Erlaubnis der BaFin. Die Konditionen selbst, also Zinshöhe und Vertragsbedingungen, prüft die Aufsicht nicht.

  • Was regelt § 491 BGB zum Verbraucherdarlehensvertrag?

    Der Verbraucherdarlehensvertrag ist die Grundlage für die verbraucherschützenden Vorschriften im Darlehensrecht des BGB. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Formen: den Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag und den Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.

    Ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag liegt vor, wenn ein Unternehmer als Darlehensgeber und ein Verbraucher als Darlehensnehmer ein entgeltliches Darlehen vereinbaren. Von dieser Einordnung nimmt das Gesetz mehrere Fälle aus. Dazu zählen Darlehen unter 200 Euro Nettobetrag, Verträge, bei denen die Haftung auf eine verpfändete Sache beschränkt bleibt, sowie Darlehen mit einer Rückzahlung binnen drei Monaten und nur geringen Kosten. Ausgenommen sind außerdem Arbeitgeberdarlehen zu einem Zins unter dem marktüblichen Satz und Darlehen an einen begrenzten Personenkreis, die aufgrund von Rechtsvorschriften im öffentlichen Interesse zu günstigeren Bedingungen vergeben werden.

    Für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge gilt eine eigene Definition. Sie sind ebenfalls entgeltliche Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, aber durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert oder für den Erwerb und die Erhaltung von Grundeigentum bestimmt. Arbeitgeberdarlehen zählen nicht dazu. Bei Darlehen an einen begrenzten Personenkreis im öffentlichen Interesse gelten nur die Paragrafen 491a Absatz 4 und 495 Absatz 4.

    Einen Sonderfall bildet der Immobilienverzehrkreditvertrag. Er gilt nicht als Immobiliar-Verbraucherdarlehen, wenn der Kreditgeber laufende oder pauschale Zahlungen leistet und dafür nur einen Anteil am künftigen Verkaufserlös einer Wohnimmobilie oder ein Recht daran erhält. Eine Rückzahlung fordert er erst nach dem Tod des Verbrauchers, es sei denn, dieser verstößt gegen den Vertrag.

    Nicht unter alle Vorschriften fallen schließlich Darlehen, die in einem gerichtlichen Vergleich festgehalten sind. Voraussetzung ist, dass das Protokoll oder der Beschluss den Sollzins, die bei Vertragsschluss berechneten Kosten und die Bedingungen für deren Anpassung ausweist.

  • Wie funktioniert der neue SCHUFA-Score bei Ratenkrediten?

    Die SCHUFA hat ihr Punktesystem im März 2026 umgestellt und dabei erstmals offengelegt, welche Merkmale in die Bewertung einfließen. Wer möchte, kann seine eigene Einstufung seither nachrechnen. Betroffen sind viele: Die Auskunftei führt Daten von 68 Millionen Menschen in Deutschland.

    An die Stelle des früheren Basisscores und der sechs Branchenwerte tritt ein einziger Punktestand. Er speist sich aus zwölf Kriterien, für die es jeweils Punkte gibt, in der Summe höchstens 999. Ab 776 Punkten gilt die Bonität als hervorragend, was laut SCHUFA auf 63,5 Prozent der erfassten Personen zutrifft.

    Für die meisten ändert der Wechsel wenig. 83 Prozent bleiben nach Angaben der Auskunftei in derselben Klasse, neun Prozent rücken auf, acht Prozent rutschen ab. Schlechter gestellt sind vor allem Menschen, über die kaum Daten vorliegen.

    Drei der zwölf Kriterien betreffen unmittelbar den Ratenkredit: wie viele Kredite in den vergangenen zwölf Monaten aufgenommen wurden, wie lange der am längsten laufende noch dauert, und welchen Status die laufenden Verträge haben. Ein Immobilienkredit wird gesondert erfasst.

    Die Kriterien wiegen allerdings sehr unterschiedlich. Ganz oben steht das Zahlungsverhalten: Wer drei Jahre lang alles fristgerecht beglichen hat, erreicht dafür 264 Punkte und damit gut ein Viertel der erreichbaren Summe. Ratenkredite fallen deutlich weniger ins Gewicht. Ohne laufenden Ratenkredit gibt es 9 Punkte, für einen bereits abbezahlten 19.

    Diese Abstufung erklärt die SCHUFA mit ihrer eigenen Statistik. Sie hat berechnet, wie stark einzelne Ereignisse, etwa ein Umzug oder eine frische Kreditaufnahme, die Wahrscheinlichkeit späterer Zahlungsprobleme erhöhen.

    Wer einen Ratenkredit plant, kann seinen Punktestand also selbst beeinflussen. Am stärksten wirkt es, Rechnungen pünktlich zu begleichen. Mehrere kleine Kredite in kurzer Folge drücken den Wert, weshalb sich zügiges Tilgen lohnt. Und wer ein Girokonto oder eine Kreditkarte sucht, erledigt Vergleich und Abschluss besser binnen 28 Tagen: Fragen mehrere Banken in diesem Zeitraum an, wertet die SCHUFA das als eine einzige Suche statt als viele.

    Auch Beständigkeit zahlt sich aus, denn das Alter des ältesten Bankvertrags und der ältesten Kreditkarte fließt mit ein. Vor einer Kündigung lohnt deshalb ein Blick auf den eigenen Punktestand. Was gespeichert ist, zeigt die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die bei der SCHUFA kostenlos zu haben ist, seit der Umstellung auch direkt im eigenen Konto.

    Für Kreditdaten gelten feste Fristen. Ein abgelöster Kredit bleibt noch drei Jahre im Bestand, gerechnet ab dem Tag der letzten Zahlung. Anfragen zu Konditionen verschwinden nach zwölf Monaten. Bei einer einmaligen Zahlungsstörung sinkt die Frist seit Januar 2025 von 36 auf 18 Monate, sofern die offene Rechnung binnen 100 Tagen ausgeglichen wird, bis zum Fristende nichts Negatives mehr hinzukommt und weder Schuldnerverzeichnis noch Insolvenzbekanntmachung etwas hergeben. Beantragen muss man die Verkürzung nicht, gelöscht wird automatisch.

  • Wie werden Zinssätze für Ratenkredite an private Haushalte statistisch erfasst?

    Wer wissen will, welche Zinsen Banken in Deutschland für Ratenkredite verlangen, findet die verlässlichste Antwort in der MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank. Diese Erhebung läuft seit Januar 2003 und folgt in allen Ländern des Euroraums derselben Methode. MFI steht für monetäre Finanzinstitute, also die Banken, deren Konditionen in die Statistik einfließen.

    Die Statistik erfasst zweierlei. Zum einen melden die inländischen Banken, zu welchen Zinssätzen sie im jeweiligen Berichtsmonat neue Kredite vergeben und Einlagen hereingenommen haben, jeweils mit den zugehörigen Volumina. Zum anderen fließen die Konditionen aller Verträge ein, die am Monatsende noch bestehen. Dabei zählen Einlagen und Kredite in Euro an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen mit Sitz in einem Land der Währungsunion.

    Ratenkredite an private Haushalte bilden darin eine eigene Produktgruppe. Die Bundesbank stellt für Konsumentenkredite eigene Zeitreihen zum Abruf bereit. Die ausgewiesenen Effektivzinssätze sind Durchschnittswerte, gewichtet nach dem Volumen der Verträge: Ein großes Kreditvolumen zählt für den Durchschnitt stärker als ein kleines.

    Vorgängerin war die nationale Bundesbank-Zinsstatistik. Sie entstand 1967, nachdem der Staat die Zinsen freigegeben hatte, und lief bis Juni 2003. Die alte Statistik rechnete anders: Die Banken meldeten die Zinssätze, die sie im Neugeschäft mit inländischen Kunden außerhalb des Bankensektors am häufigsten vereinbart hatten, bezogen auf einige standardisierte Produkte und auf die mittleren zwei Wochen eines Monats.

    Weil beide Erhebungen unterschiedlich aufgebaut sind, lassen sich ihre Werte nur eingeschränkt vergleichen. Wer Zinsreihen über das Jahr 2003 hinweg betrachtet, sollte den Methodenwechsel im Blick behalten. Die Bundesbank erläutert beide Verfahren in Aufsätzen ihrer Monatsberichte vom Januar 2004 und vom Juni 2011 und stellt eine Gegenüberstellung der Erhebungspositionen beider Statistiken bereit.

  • Wie positioniert sich die Deutsche Kreditwirtschaft zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie?

    Am 24. Juli 2025 veröffentlichte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf, mit dem die Bundesregierung die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Die DK ist der Zusammenschluss der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände und äußert sich darin zu den geplanten Änderungen bei Verbraucherkrediten.

    Die Richtung des Entwurfs trägt die DK mit. Sie begrüßt vor allem, dass er Abläufe digitalisiert und Bürokratie abbaut. Als konkreten Fortschritt nennt sie den Wegfall der Schriftform: Kreditverträge sollen sich künftig auch digital schließen lassen, ohne Papier und Unterschrift.

    An einem Punkt widerspricht die DK deutlich. Sie lehnt einen möglichen Zinsdeckel für Dispozinsen ab, weil er aus ihrer Sicht den Wettbewerb verzerrt. Ein breites Angebot unterschiedlicher Konditionen sei das bessere Zeichen für einen funktionierenden Markt.

    An mehreren Stellen fordert die DK Nachbesserungen. Sie verlangt rechtssichere Regeln für Vertragsänderungen bei laufenden Darlehen, praxistaugliche Vorgaben zu Widerrufsrecht, Kreditwürdigkeitsprüfung und AGB-Änderungen sowie klarere Formulierungen zu Kopplungsverbot, Diskriminierungsverbot und Restschuldversicherungen.

    Die vollständige Stellungnahme hat die DK als PDF unter dem Titel „Stellungnahme Umsetzung CCD“ veröffentlicht.

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