Wie positioniert sich die Deutsche Kreditwirtschaft zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie?

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Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie grundsätzlich, insbesondere die Digitalisierung und den Bürokratieabbau. Kritisch bewertet wird die Prüfung eines Zinsdeckels bei Dispozinsen. Zudem verlangt die DK Nachbesserungen etwa beim Widerrufsrecht, bei der Bonitätsprüfung und bei Restschuldversicherungen.

Am 24. Juli 2025 veröffentlichte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf, mit dem die Bundesregierung die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Die DK ist der Zusammenschluss der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände und äußert sich darin zu den geplanten Änderungen bei Verbraucherkrediten.

Die Richtung des Entwurfs trägt die DK mit. Sie begrüßt vor allem, dass er Abläufe digitalisiert und Bürokratie abbaut. Als konkreten Fortschritt nennt sie den Wegfall der Schriftform: Kreditverträge sollen sich künftig auch digital schließen lassen, ohne Papier und Unterschrift.

An einem Punkt widerspricht die DK deutlich. Sie lehnt einen möglichen Zinsdeckel für Dispozinsen ab, weil er aus ihrer Sicht den Wettbewerb verzerrt. Ein breites Angebot unterschiedlicher Konditionen sei das bessere Zeichen für einen funktionierenden Markt.

An mehreren Stellen fordert die DK Nachbesserungen. Sie verlangt rechtssichere Regeln für Vertragsänderungen bei laufenden Darlehen, praxistaugliche Vorgaben zu Widerrufsrecht, Kreditwürdigkeitsprüfung und AGB-Änderungen sowie klarere Formulierungen zu Kopplungsverbot, Diskriminierungsverbot und Restschuldversicherungen.

Die vollständige Stellungnahme hat die DK als PDF unter dem Titel „Stellungnahme Umsetzung CCD“ veröffentlicht.

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