Bei gebundenem Sollzins können Sie zum Ende der Zinsbindung mit einem Monat Frist kündigen, außerdem in jedem Fall zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist. Bei veränderlichem Zins gilt eine Frist von drei Monaten. Während einer laufenden Zinsbindung kommen Sie bei einer Immobilienfinanzierung nur über die außerordentliche Kündigung nach § 490 Absatz 2 heraus, die eine Vorfälligkeitsentschädigung auslöst.
Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen bei gebundenem Sollzins?
Endet die vereinbarte Sollzinsbindung, bevor das Darlehen zurückzuzahlen ist, und wurde keine neue Zinsvereinbarung getroffen, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Die Frist beträgt einen Monat, frühestens zum Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet. Ist eine Zinsanpassung in Zeitabständen von bis zu einem Jahr vereinbart, können Sie jeweils nur zum Ende einer solchen Zinsperiode kündigen.
Daneben besteht ein zweites Recht, das von der Zinsbindung unabhängig ist. Zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang der Darlehenssumme können Sie in jedem Fall kündigen, hier mit einer Frist von sechs Monaten. Wird nach dem Empfang eine neue Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Sollzinssatz getroffen, beginnt die Zehnjahresfrist ab diesem Zeitpunkt neu.
Wie kündigen Sie bei veränderlichem Zinssatz?
Bei einem Darlehen mit variablem Zins gilt eine deutlich einfachere Regel. Sie können jederzeit kündigen und müssen dabei nur eine Frist von drei Monaten einhalten.
Und wenn die Zinsbindung noch läuft?
Das ist der praktisch wichtigste Fall, und § 489 hilft hier nicht weiter. Innerhalb einer laufenden Sollzinsbindung von weniger als zehn Jahren gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht. Bei einer grundpfandrechtlich gesicherten Immobilienfinanzierung bleibt dann nur die außerordentliche Kündigung nach § 490 Absatz 2. Sie setzt ein berechtigtes Interesse voraus, in aller Regel den Verkauf der Immobilie, und der Darlehensgeber erhält dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Was als berechtigtes Interesse zählt und wie sich die Entschädigung berechnet, steht in den verlinkten Einträgen zur vorzeitigen Kündigung und zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Was passiert nach Ausspruch der Kündigung?
Die Kündigung wirkt nicht endgültig, wenn die Rückzahlung ausbleibt. Zahlen Sie den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurück, gilt sie als nicht erfolgt.
Kann dieses Kündigungsrecht vertraglich eingeschränkt werden?
Nein. Weder ein Ausschluss noch eine Erschwerung der Kündigungsrechte aus den Absätzen 1 und 2 ist wirksam. Eine Ausnahme gilt nur für Darlehen an die öffentliche Hand, etwa an den Bund, ein Land oder eine Gemeinde. Für private Darlehensnehmer greift der Schutz also ausnahmslos.
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