Sollzinsbindung

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Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den der vereinbarte Sollzins fest bleibt, oft fünf, zehn oder fünfzehn Jahre. In dieser Zeit ändert sich Ihr Zinssatz weder bei steigenden noch bei fallenden Marktzinsen. Läuft die Frist vor der vollständigen Rückzahlung ab, wird eine Anschlussfinanzierung nötig.

Auch bekannt als: Zinsbindung, Zinsbindungsfrist, Zinsfestschreibung

Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den der vereinbarte Sollzins unverändert festgeschrieben bleibt. Üblich sind fünf, zehn oder fünfzehn Jahre. Innerhalb dieser Frist bleibt Ihr Zinssatz gleich, ganz gleich, ob die Marktzinsen steigen oder fallen.

Die Bindung schafft damit Planungssicherheit, weil Ihre Rate über die gesamte Dauer kalkulierbar bleibt. Läuft die Frist ab, bevor das Darlehen vollständig getilgt ist, wird für die verbleibende Restschuld eine Anschlussfinanzierung nötig.

Unabhängig von der vereinbarten Dauer dürfen Sie ein Darlehen nach zehn Jahren gesetzlich kündigen, gerechnet ab dem vollständigen Empfang der Summe.

Allgemeine Erklärungen, keine Beratung im Einzelfall. Hinweise zu diesen Inhalten

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