Geraten Sie mit Ihren Kreditraten in Verzug, verzinst sich der offene Betrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei einer Immobilienfinanzierung mit 2,5 Prozentpunkten. Ihr Darlehensgeber muss Teilzahlungen annehmen und die Verzugszinsen gesondert verbuchen. Diese beiden Schutzregeln gelten allerdings nur beim Ratenkredit, nicht bei einer Immobilienfinanzierung.
Welche Zinsen fallen bei Zahlungsverzug an?
Kommen Sie bei einem Verbraucherdarlehen mit fälligen Zahlungen in Rückstand, müssen Sie den geschuldeten Betrag ab diesem Zeitpunkt verzinsen. Die Höhe richtet sich nach § 288 Absatz 1 und beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Jahr. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt ein eigener, niedrigerer Satz, dazu unten mehr. Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren Schaden nachweisen, Sie selbst einen niedrigeren.
Wie werden die Verzugszinsen verbucht?
Für die Zinsen, die nach Eintritt des Verzugs anfallen, schreibt das Gesetz eine Trennung vor. Der Darlehensgeber muss sie auf einem eigenen Konto führen. Er darf sie weder mit der offenen Schuld noch mit anderen Forderungen gegen Sie in einem Kontokorrent zusammenfassen. Damit soll verhindert werden, dass aus Verzugszinsen erneut Zinsen entstehen. In dieselbe Richtung zielt die Begrenzung des Schadensersatzes für diese Zinsen: Der Darlehensgeber kann ihn nur bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von vier Prozent nach § 246 verlangen.
In welcher Reihenfolge werden Zahlungen verrechnet?
Reicht eine Zahlung nicht aus, um die gesamte fällige Schuld zu begleichen, gilt eine besondere Reihenfolge, die von der allgemeinen Regel des § 367 Absatz 1 abweicht. Angerechnet wird zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den geschuldeten Betrag und zuletzt auf die Verzugszinsen. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Ihre Zahlungen die eigentliche Schuld tilgen, statt zuerst in den Zinsen zu versickern. Hinzu kommt eine Annahmepflicht: Der Darlehensgeber darf Teilzahlungen nicht zurückweisen.
Wie wirkt sich der Verzug auf die Verjährung aus?
Die Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs an gehemmt, bis sie in einer der in § 197 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 bezeichneten Arten festgestellt sind, längstens jedoch zehn Jahre ab ihrer Entstehung. Für Zinsansprüche gilt § 197 Absatz 2 dabei nicht. Werden Zahlungen auf einen Vollstreckungstitel geleistet, dessen Hauptforderung auf Zinsen lautet, greifen die Regeln dieses Abschnitts nicht.
Gelten für Immobiliardarlehen andere Verzugsregeln?
Ja, und der Unterschied geht über den Zinssatz hinaus. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen beträgt der Verzugszinssatz 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Jahr, also deutlich weniger als die fünf Prozentpunkte beim Ratenkredit. Zugleich gelten mehrere der oben beschriebenen Schutzregeln hier nicht: weder die gesonderte Verbuchung der Verzugszinsen noch die besondere Verrechnungsreihenfolge oder die Annahmepflicht für Teilzahlungen. Die Hemmung der Verjährung bleibt dagegen bestehen, ausgenommen ist nur die Nichtanwendung des § 197 Absatz 2 auf Zinsansprüche. Wer eine Immobilienfinanzierung bedient, sollte die Abschnitte oben also nicht ungeprüft auf seinen Vertrag übertragen.
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