Der KfW-Kredit 261 fördert die energetische Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus und den Kauf einer frisch sanierten Immobilie. Je Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss, der einen Teil des Darlehens erlässt. Voraussetzung ist die Einbindung einer Fachkraft für Energieeffizienz. Beantragt wird der Kredit über einen Finanzierungspartner.
Der Wohngebäude-Kredit (261) ist ein Förderkredit der KfW für alle, die ein Haus oder eine Wohnung energieeffizient sanieren oder eine frisch sanierte Immobilie kaufen möchten. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Beantragt wird er nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, der die genauen Konditionen mit Ihnen vereinbart. Die Förderung wird nur im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel gewährt, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Gefördert wird die Sanierung zu einem Effizienzhaus. Anerkannt werden die Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal, jeweils in Verbindung mit einer Erneuerbare-Energien-Klasse oder einer Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag des Gebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Auch die Sanierung von Baudenkmälern und der Kauf einer frisch sanierten Immobilie sind förderfähig, sofern beim Kauf die Sanierungskosten gesondert ausgewiesen sind. Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben und netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen, für die ein eigenes Programm besteht.
Der Kreis der Antragsberechtigten ist weit gefasst. Dazu gehören Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie Unternehmen, Einzelunternehmer, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Wohnungsbaugenossenschaften. Entscheidend ist nicht, wer saniert, sondern dass die Immobilie am Ende die geforderte Effizienzhaus-Stufe erreicht.
Zusätzlich zum Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss, der einen Teil des Darlehens erlässt und die Laufzeit verkürzt. Seine Höhe richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und liegt für die Grundstufen zwischen 5 und 15 Prozent des Kreditbetrags von höchstens 150.000 Euro je Wohneinheit. Den höchsten Satz erreicht ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse mit 15 Prozent, also bis zu 22.500 Euro. Handelt es sich um ein besonders sanierungsbedürftiges Gebäude, ein sogenanntes Worst Performing Building, steigt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte, bei einer seriellen Sanierung um 15 Prozentpunkte. Ausgezahlt wird der Zuschuss nicht, er wird nach Abschluss des Vorhabens mit dem Darlehen verrechnet.
Die fachliche Begleitung wird gesondert gefördert. Für die Baubegleitung durch eine Fachkraft für Energieeffizienz gibt es einen zusätzlichen Kreditbetrag von bis zu 10.000 Euro bei einem Einfamilienhaus und bis zu 40.000 Euro bei größeren Objekten, jeweils zur Hälfte als Tilgungszuschuss. Zu denselben Höchstbeträgen wird die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert, wenn eine Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.
Bei der Finanzierung können Sie zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen wählen. Das Annuitätendarlehen läuft bis zu 30 Jahre, mit einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit zu Beginn, in der nur Zinsen anfallen. Ein endfälliges Darlehen dagegen bleibt bis zum Schluss zinszahlend, getilgt wird der gesamte Betrag erst am Ende in einer Summe. Für die Auszahlung haben Sie ab der Zusage 12 Monate Zeit, danach verlängert sich die Frist auf bis zu 36 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an. Eine vorzeitige Rückzahlung ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Sondertilgungen sind es nicht.
Am Anfang steht immer die Einbindung einer Fachkraft für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur. Sie stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, mit der Sie zum Finanzierungspartner gehen. Dieser beantragt den Kredit, der neben den Sanierungskosten auch die Baubegleitung umfasst. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Sind sie abgeschlossen, reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, woraufhin die KfW den Tilgungszuschuss gutschreibt.
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