Modernisierung meint bauliche Veränderungen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie einsparen oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern. Davon zu unterscheiden ist die Instandhaltung, die nur den Zustand erhält, ohne den Wert zu steigern. Die Abgrenzung entscheidet mit über die Förderfähigkeit einer Maßnahme.
Auch bekannt als: Modernisierungsmaßnahme
Modernisierung meint bauliche Veränderungen, die den Gebrauchswert einer Immobilie erhöhen, Energie oder Wasser einsparen oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern. Ein neues Bad, eine bessere Dämmung oder eine moderne Heizung sind typische Beispiele.
Davon zu unterscheiden ist die Instandhaltung. Sie erhält nur den bestehenden Zustand und beseitigt Abnutzung oder Schäden, ohne den Wert der Immobilie zu steigern. Eine reparierte Dachrinne ist Instandhaltung, ein neu gedämmtes Dach Modernisierung.
Die Abgrenzung ist wichtig, weil sie über die Förderfähigkeit einer Maßnahme mitentscheidet. Der Begriff stammt aus dem Mietrecht (Paragraf 555b BGB) und wird für den Kreditkontext sinngemäß übernommen.
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