Restschuldversicherung

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Die Restschuldversicherung soll offene Kreditraten übernehmen, wenn Sie durch Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen können. Verbraucherschützer bewerten sie kritisch: hohe Prämien, oft hohe Vermittlungsprovisionen und viele Leistungsausschlüsse. Wird der Beitrag über den Kredit mitfinanziert, steigen Kreditbetrag und Zinskosten zusätzlich.

Auch bekannt als: Restkreditversicherung, Ratenschutzversicherung, RSV

Die Restschuldversicherung soll offene Kreditraten übernehmen, wenn Sie durch Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen können. Angeboten wird sie oft direkt beim Kreditabschluss.

Verbraucherschützer bewerten sie kritisch. Die Prämien sind hoch, ein großer Teil entfällt auf Vermittlungsprovisionen, und viele Fälle sind durch Ausschlüsse gar nicht abgedeckt.

Wird der Beitrag über den Kredit mitfinanziert, steigen Kreditbetrag und Zinskosten zusätzlich. Prüfen Sie deshalb genau, ob der Schutz die Kosten wert ist, und vergleichen Sie ihn mit einer eigenständigen Risikoabsicherung.

Allgemeine Erklärungen, keine Beratung im Einzelfall. Hinweise zu diesen Inhalten

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