Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht, mit dem die Immobilie als Sicherheit für das Darlehen dient. Zahlt der Kreditnehmer nicht, darf die Bank die Zwangsversteigerung betreiben. Anders als die Hypothek besteht die Grundschuld unabhängig vom Darlehensstand fort, bis sie im Grundbuch gelöscht wird.
Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht. Mit ihr dient die Immobilie der Bank als Sicherheit für das Darlehen.
Kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, darf die Bank aus der Grundschuld die Zwangsversteigerung betreiben und sich aus dem Erlös bedienen. Sie ist damit die zentrale Sicherheit einer Baufinanzierung.
Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an einen bestimmten Darlehensstand gebunden. Sie besteht in voller Höhe fort, bis der Eigentümer sie im Grundbuch löschen lässt. Deshalb lässt sie sich nach der Rückzahlung auch für ein späteres Darlehen wiederverwenden.
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