Kann ich ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen oder kündigen?

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Ein Allgemein-Verbraucherdarlehen ohne vereinbarte Rückzahlungszeit können Sie jederzeit fristlos kündigen. Vorzeitig zurückzahlen dürfen Sie grundsätzlich immer, bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins allerdings nur bei berechtigtem Interesse. Schulden Sie gebundene Zinsen, darf der Darlehensgeber für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Wie kündigen Sie ein Darlehen ohne feste Rückzahlungszeit?

Ist bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine Zeit für die Rückzahlung bestimmt, können Sie als Darlehensnehmer ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vertragsklausel, die dafür eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vorsieht, ist unwirksam. Diese Regel gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, also etwa den Ratenkredit, nicht für Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Dürfen Sie ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Für Verbraucherdarlehensverträge gilt der Grundsatz, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen können, unabhängig von der Restlaufzeit. Kostenlos ist das allerdings nicht immer: Schulden Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz, darf der Darlehensgeber nach § 502 eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen ist sie der Höhe nach gedeckelt, Einzelheiten stehen im verlinkten Eintrag zur Vorfälligkeitsentschädigung.

Gilt das auch bei einer festen Sollzinsbindung?

Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins ist der Grundsatz eingeschränkt. Während der Sollzinsbindung dürfen Sie nur dann vorzeitig tilgen, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht. Ohne einen solchen Grund bleibt die vorzeitige Rückzahlung in dieser Zeit ausgeschlossen. Welche Anlässe als berechtigtes Interesse anerkannt sind und welche nicht, behandelt der verlinkte Eintrag zur vorzeitigen Kündigung eines Immobilienkredits.

Was bedeutet das für das außerordentliche Kündigungsrecht?

Liegen die Voraussetzungen für die vorzeitige Rückzahlung vor, findet § 490 Absatz 2 nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Anwendung. Die beiden Wege stehen also nicht nebeneinander. Wer nach § 500 vorzeitig erfüllen darf, wird nicht zusätzlich auf die außerordentliche Kündigung verwiesen.

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