Sollzins

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Der Sollzins ist der Zinssatz, den Sie im Kreditvertrag für die Überlassung des Darlehens zahlen. Angegeben wird er als jährlicher Prozentsatz und umfasst allein die reinen Zinskosten, nicht die weiteren Nebenkosten des Kredits. Vereinbaren lässt er sich mit festem oder mit veränderlichem Satz.

Auch bekannt als: Sollzinssatz, Nominalzins

Der Sollzins ist der Preis, den Sie einer Bank für die Überlassung eines Darlehens zahlen. Er wird als jährlicher Prozentsatz angegeben und deckt allein die reinen Zinskosten ab, nicht die übrigen Nebenkosten eines Kredits.

Vereinbaren lässt sich der Sollzins auf zwei Arten. Beim gebundenen Sollzins steht der Satz für einen festen Zeitraum fest, beim veränderlichen Sollzins passt er sich dem Markt an. Wie hoch er ausfällt, hängt unter anderem von der Bonität, der Laufzeit und den gestellten Sicherheiten ab.

Vom effektiven Jahreszins unterscheidet sich der Sollzins darin, dass der effektive Jahreszins zusätzlich die weiteren Pflichtkosten des Kredits einrechnet und Angebote so vergleichbar macht.

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