Zahlen Sie Ihr Darlehen vorzeitig zurück, sinken die Gesamtkosten um die Zinsen und Kosten der verbleibenden Laufzeit. Wird die Restschuld durch Kündigung fällig, entfallen entsprechend die Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten für die Zeit danach. Dem steht bei gebundenem Sollzins allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber, beides gehört gegeneinander gerechnet.
Was gilt bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens?
Erfüllen Sie Ihre Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag vorzeitig, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und Kosten, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen. Sie zahlen also nur für den Zeitraum, in dem Sie das Darlehen tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Was gilt, wenn die Restschuld durch Kündigung fällig wird?
Der zweite Fall betrifft nicht Ihre freiwillige Zahlung, sondern die Kündigung: Wird die Restschuld dadurch vor der vereinbarten Zeit fällig, ermäßigen sich die Gesamtkosten um die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei gestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit entfallen.
Worin unterscheiden sich die beiden Regelungen?
Der Grundgedanke ist derselbe: Kosten, die rechnerisch einem Zeitraum zugeordnet sind, den der Vertrag nicht mehr erreicht, werden Ihnen nicht berechnet. Unterschiedlich ist allein der Auslöser. Im einen Fall zahlen Sie freiwillig vorzeitig, im anderen wird die Restschuld durch Kündigung fällig gestellt. Beide Male bezieht sich die Ermäßigung auf die Zinsen und die laufzeitabhängigen Bestandteile der Kosten, nicht auf einmalige Kosten, die unabhängig von der Laufzeit angefallen sind.
Heißt das, eine vorzeitige Ablösung ist immer günstiger?
Nein, und das ist der entscheidende Punkt für Ihre Rechnung. Die Kostenermäßigung nach § 501 ist nur die eine Seite. Schulden Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz, kann der Darlehensgeber nach § 502 eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen ist sie gesetzlich gedeckelt, bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen nicht. Ob sich eine vorzeitige Ablösung lohnt, entscheidet sich erst, wenn Sie die ersparten Zinsen und die Entschädigung gegeneinander stellen. Einzelheiten dazu stehen im verlinkten Eintrag zur Vorfälligkeitsentschädigung.
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